| Unternehmen | Author: stade & pein

Steuer 2019 - Neuerungen

Das neue Jahr nähert sich mit großen Schritten und bringt einige steuerrechtliche Veränderungen mit sich. Zum Beispiel wird der steuerliche Grundfreibetrag von 9.000 Euro auf 9.168 Euro angehoben; bei der Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder ‎Lebenspartnern jeweils ‎doppelte Beträge.‎

Zudem dürfen Sie sich auf mehr Netto vom Brutto freuen. Dafür sorgt der paritätische Beitrag in die Sozialversicherung: Der Arbeitgeber zahlt ab 2019 die Hälfte der Zusatzbeiträge, die bisher der Arbeitnehmer allein getragen hat.

Zu diesen Themen und zu weiteren Änderungen beraten wir Sie gerne. Bei Fragen der Steuer- oder Unternehmensberatung würden wir uns freuen, wenn wir Sie zu einem persönlichen Gespräch an unseren Standorten in Mühlhausen und Nordhausen begrüßen dürfen.